ZUTRITTSRECHTE MIT ASSISTENZHUND
Recht haben heisst nicht immer Recht bekommen.
Oft liegt es am fehlenden Wissen der Gegenpartei, also dem Zutrittsort und deren dort befindlichen Mitarbeiter.
Assistenzhunde sind sehr selten und noch weniger in der Öffentlichkeit zu sehen.
Gehen Sie mit Verständnis und gutem Beispiel voran.
Nicht immer sieht man den Erkrankten die Notwendigkeit für den Assistenzhund an.
Hinzu kommen die besagte Unwissenheit, übereilte Reaktion und manchmal auch ein Neidfaktor hinzu. Alles führt zu unangebrachter Reaktion und Verweigerung des Zutritts. Dann stehen Sie in einer Diskussion, die Sie trotz Recht nicht gewinnen können.
Also vermeiden Sie den „Kampf“ und gehen Sie die Dinge frühzeitig und mit klarem Kopf an.
UNSERE TIPPS AN DIESER STELLE
- Informieren Sie rechtzeitig, eventuell in einem kurzen persönlichen Gespräch, die Geschäftsleitung, Klinik oder Therapieeinrichtung
- Klären Sie sachlich über die Rechte und Pflichten auf. Erwähnen Sie die Spezialausbildung, die ihr Hund zum Zutritt berechtigt.
- Assistenzhunde sind keine Privathunde, sie sind medizinische Hilfsmittel, z.B. ähnlich einer Gehilfe oder Rollstuhl.
- Fragen Sie gezielt nach den gewünschten Abläufen für den Zutritt, ein generelles Anmelden und Vorzeigen der Unterlagen an bestimmter Stelle oder reicht dies einmalig und sonst nur auf Verlangen? Gibt es Besonderheiten, wie zu tragender Pfotenschutz oder aktuelles Gesundheitszeugnis, das die Einrichtung zur Zufriedenheit stimmen könnte? Bestimmte Zeitfenster oder gesonderte Termine, wie es bei Sprechzeiten eines Arztes der Fall sein kann?
HINWEIS
- Es gibt auch berechtigte Zutrittsverbote. In besonders sensiblen Bereichen der Hygiene, meist verbunden mit spezieller Schutzkleidung und in Situationen, wo dort befindliche Menschen aufgrund von hochgradigen Allergien oder Ängsten nicht auf Hunde treffen können. Dies sei allerdings nachzuweisen und ist keine einfach ausgesprochene Aussage zur Legitimation einer Zutrittsverweigerung.
- Achten sie auf einen guten ersten Eindruck. Je nach Rasse und Fellbeschaffenheit ist das mehr oder weniger umsetzbar. Pflegen sie das Fell ihres Assistenzhundes so gut es geht und halten es möglichst sauber, desto weniger Gegenwind kann zum diesem Thema kommen.
- Gehen Sie einen Schritt auf den anderen zu, meist findet sich eine Lösung.
- Beharrlichkeit und Druck führt meist zu Stress und nicht zu ihrem gewünschten Recht.
- Wir Assistenzhunde dürfen hier überall mit hin, wo private Hunde nicht gestattet sind. Hier einige Beispiele:
Arztpraxen
Kliniken
Sanitätshäuser
Apotheken
Lebensmittelmärkte
Drogeriegeschäfte
Bäcker
Badestrand und Freibad
Metzger
Feinkostläden
Restaurants mit Hundeverbot
Flugzeuge – mit in die Kabine
Reiseschiffe
…
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2021/nl_02_2021/nl_02_aus_der_beratungspraxis_2.html
einfach überall, wo es keinen speziellen Hygienebereich mit Spezialkleidung gibt.
RECHTLICHE INFORMATIONEN ZUTRITT MIT ASSISTENZHUND
- Zutritt in öffentlich zugänglichen Gebäuden: Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung
- https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz.html
