PFLICHTEN NACH DER AUSBILDUNG


VERANTWORTUNG BIS ZUR HUNDE-RENTE UND DARÜBER HINAUS

Einmal jährlich muss der Assistenzhund, solange er in Arbeit für seinen Menschen ist, zum Tierarzt. Ein genereller Check und ein Blutbild für den guten Allgemeinzustand des Tieres muss gemacht werden. Hier wird beurteilt, ob Ihr Hund noch für die Assistenz geeignet ist.

Dieses kleine Gesundheitszeugnis sollte immer vorzeigbar sein. Manche Institutionen, gerade im medizinischen Bereich fordern dies und zudem noch einen aktuellen Parasitentest mit ein. Was genau die jeweiligen Einrichtungen fordern ist sehr individuell und kann nicht pauschalisiert werden.


HUNDESTEUER

  • Mit einem Assistenzhund können Sie sich in den meisten Gemeinden von der Hundesteuer befreien lassen oder erhalten eine Ermäßigung.
  • Hierzu bitten wir Sie das zuständige Amt in Ihrem Kreis zu kontaktieren. Es Bedarf meist einem vorstelligem Termin.
  • Dort hinterlegt man alle Nachweise für die Berechtigung/Notwendigkeit und Ausweise von Ihnen als Hundenehmer und des Assistenzhundes vor.
  • Alternativ akzeptieren manche Stellen Kopien oder beglaubigte Kopien, diese empfehlen wir mit Sendungsnachweis zu verschicken, schließlich sind es wichtige Dokumente. Der Rest ist Formsache der jeweiligen Ämter. 


EINKOMMENSSTEUER

  • Die Ausbildung und die generellen Assistenzhundkosten (Haltung, Versicherungen, Tieraztkosten, etc.) können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
  • Dies kann unter Umständen zunächst mit dem Behindertenpauschalbetrag verrechnet werden. –
  • Darüberhinaus gehende Kosten müssen gesondert eingereicht werden.
  • Achten sie immer auf die Vollständigkeit der Rechnungen, Mehraufwand und Unkosten für ihren Assistenzhund. Jeder Beleg kann entscheidend helfen.
  • Bitte besprechen sie die genauen Vorgaben mit ihrem Steuerberater ab.



JÄHRLICHE TIERÄRZTLICHE KONTROLLUNTERSUCHUNG


WICHTIGE UNTERLAGEN

Führen Sie die folgenden Unterlagen für einen erleichterten Zutritt mit ihrem Assistenzhund in sensiblen Bereichen immer mit sich:

  • Personalausweis oder Reisepass zu Ihrem Nachweis der Person
  • Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest zur Notwendigkeit des Assistenzhundes
  • Assistenzhund-Ausbildungsstätten-Ausweis (falls vorhanden)
  • Staatlicher Assistenzhund-Team-Ausweis
  • Staatliche Assistenzhund-Plakette
  • Je nach Notwenigkeit (z.B. Reisen ins Ausland/ Krankenhausaufenthalt, etc.): Aktuelles Gesundheitszeugnis Hundes und den Heimtierausweis

  • NACHPFLEGE UND WEITERE KOSTEN
  • Eventuelle Nach- oder Weiterbildungen oder erneute Trainingsstunden bei auftretenden Problemen im Alltag.
  • Neue Assistenzhund-Kenndecken bei starker Abnutzung.
  • Und das Rentenalter des Hundes (10 Jahre) nicht vergessen. Das Ende der Assistenzarbeit Ihres Hundes kann unter Umständen auch bis zu 2x um ein halbes Jahr verlängert werden. Doch bedenken Sie, die Assistenz ist harte Arbeit und eine Höchstleistung Ihres Vierbeiners, gönnen Sie ihm rechtzeitig den wohl verdienten Ruhestand.